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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 25.01.2006 – 4 A 1010.05

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2006:250106B4A1010.05.0

Tenor

1. Das Verfahren der Kläger zu 1504 und 1505 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1003.06 fortgeführt.

2. Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.

Gründe

Randnummer 1

Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist wegen der Rücknahme der Klage geboten.

Zitierte Vorschriften

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