Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 25.01.2006 – 4 A 1010.05
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2006:250106B4A1010.05.0
Tenor
1. Das Verfahren der Kläger zu 1504 und 1505 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1003.06 fortgeführt.
2. Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe
Randnummer 1
Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist wegen der Rücknahme der Klage geboten.
Zitierte Vorschriften
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