Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 08.05.2007 – 4 A 1009.07
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:080507B4A1009.07.0
Tenor
1. Die Verfahren der Kläger zu 1, zu 2, zu 5 und 6, zu 7 und 8, zu 9, zu 10 und 11, zu 12 und 13, zu 14, zu 15 und 16 werden abgetrennt und mit dem Verfahren BVerwG 4 A 1023.06 verbunden.
2. Das Verfahren der übrigen Kläger wird unter dem gleichen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe
Die Trennung und Verbindung (§ 93 VwGO) der Verfahren der Kläger zu 1, zu 2, zu 5 und 6, zu 7 und 8, zu 9, zu 10 und 11, zu 12 und 13, zu 14, zu 15 und 16 ist geboten, weil diese mit Schriftsatz vom 30. April 2007 Anträge im gleichen Umfang wie die Kläger im Verfahren BVerwG 4 A 1023.06 gestellt haben.
Zitierte Vorschriften
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