Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 16.05.2007 – 4 A 1008.07
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:160507B4A1008.07.0
Tenor
1. Das Verfahren der Kläger zu 2 und 3 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1011.07 fortgeführt.
2. Das Verfahren des übrigen Klägers wird unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe
Randnummer 1
Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist wegen der mit Schriftsatz vom 23. April 2007 erklärten Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache geboten.
Zitierte Vorschriften
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