Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 08.05.2007 – 4 A 1006.07
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:080507B4A1006.07.0
Tenor
1. Das Verfahren der Klägerin zu 30 wird abgetrennt und mit dem Verfahren BVerwG 4 A 1023.06 verbunden.
2. Das Verfahren der übrigen Kläger wird unter dem gleichen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe
Randnummer 1
Die Trennung und Verbindung (§ 93 VwGO) des Verfahrens der Klägerin zu 30 ist geboten, weil diese mit Schriftsatz vom 5. März 2007 einen Antrag im gleichen Umfang wie die Kläger im Verfahren BVerwG 4 A 1023.06 gestellt hat.
Zitierte Vorschriften
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