Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 21.03.2005 – 4 A 1006.04
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:210305B4A1006.04.0
Tenor
Die Verfahren der Kläger 19 und 20, 45, 60 werden abgetrennt und mit dem Verfahren BVerwG 4 A 1078.04 verbunden.
Gründe
Die Trennung und Verbindung (§ 93 VwGO) der in der Beschlussformel aufgeführten Verfahren ist geboten, weil nur für diese Kläger ("Aktivkläger") das Verfahren aktiv weiter betrieben werden soll.
Zitierte Vorschriften
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