Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 16.11.2004 – 4 A 1006.04
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2004:161104B4A1006.04.0
Tenor
1. Das Verfahren der Klägerin zu 7. wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1074.04 fortgeführt.
2. Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe
Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens hinsichtlich der Klägerin zu 7 war wegen der Rücknahme ihrer Klage geboten.
Zitierte Vorschriften
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