Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 20.07.2004 – 3 PKH 6.04
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2004:200704B3PKH6.04.0
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe vom 12. und 15. Juni 2004 wird abgelehnt.
Gründe
Der Kläger begehrt offenbar Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittel - also einen Antrag auf Zulassung der Berufung - gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. April 2004.
Hierfür ist nicht das Bundesverwaltungsgericht, sondern der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zuständig.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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