Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 – 3 C 53.04
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:151205U3C53.04.0
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Februar 2004 wird zurückgewiesen.
2. Auf die Anschlussrevision der Klägerin wird das genannte Urteil geändert. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 23. September 1999 wird im vollen Umfang zurückgewiesen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.
Gründe
I / I
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