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Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Urteil vom 13.10.2005 – 3 C 45.04

Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:131005U3C45.04.0

Leitsatz

Kohlehaltige Grundstücke, die im Zuge der Bodenreform enteignet worden waren, durften nach damaliger Rechtslage in der Mark Brandenburg nicht an Neubauern ausgegeben werden. Ihre Wiedereinziehung zum Bodenfonds kam daher der Rücknahme einer rechtswidrigen Begünstigung gleich; sie war nach DDR-Recht wirksam.

Tenor

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. August 2004 geändert. Der Bescheid des Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin vom 17. Juni 2002 wird aufgehoben.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Gründe

I / I

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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