Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 09.12.2021 – 3 C 4/21, 3 C 4/21 (3 C 1/18)

Einstellung Revisionsverfahren
Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2021:091221B3C4.21.0
Normenkette
§ 141 S 1 VwGO, § 125 Abs 1 S 1 VwGO, § 92 Abs 3 S 1 VwGO

Tenor

Das Revisionsverfahren wird eingestellt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 150 000 € festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Die Klägerin hat ihre Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. Mai 2016 mit Schriftsatz vom 26. November 2021 mit Einwilligung des Beklagten und des Vertreters des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Randnummer 2

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 3 C 4/21, 3 C 4/21 (3 C 1/18) entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten