Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 06.07.2006 – 3 C 25.05

Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2006:060706B3C25.05.0

Tenor

Das Revisionsverfahren wird mit der Kostenregelung des Vergleichs eingestellt.

Gründe

Randnummer 1

Da binnen der vereinbarten Frist kein Widerruf des in der mündlichen Verhandlung vom 18. Mai 2006 abgeschlossenen Vergleichs bei Gericht eingegangen ist, ist die in dem Vergleich erklärte Rücknahme der Revision wirksam und das Verfahren insoweit einzustellen. Die Kostenregelung ergibt sich aus dem Vergleich. Gerichtskosten werden nicht erhoben (§ 6 Abs. 3 Satz 1 VZOG): wegen des Gegenstandswerts wird auf § 6 Abs. 3 Satz 2 VZOG hingewiesen.

Zitierte Vorschriften

§ 6 VZOG

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 3 C 25.05 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten