Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 26.06.2013 – 3 B 94/12, 3 B 94/12 (3 C 16/13)
- Spruchkörper
- 3. Senat
- Normenkette
- Art 19 EGV 796/2004, Art 21 EGV 1122/2009, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Gründe
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur weiteren Klärung der Reichweite der Berichtigung offensichtlicher Irrtümer im Sinne von Art. 19 VO (EG) 796/2004 und der inhaltsgleichen Folgebestimmung des Art. 21 VO (EG) Nr. 1122/2009 bieten.
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG. Er folgt der Zahl und dem Wert der Zahlungsansprüche, auf die sich die begehrten OGS-Genehmigungen beziehen, denn diese entscheiden hier darüber, ob und in welchem Umfang für die im Jahr 2005 zum Anbau von Spargel genutzte und beantragte, 11,4 ha große Fläche eine Betriebsprämie gewährt werden kann.
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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