Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 03.11.2008 – 3 B 93.08

Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2008:031108B3B93.08.0

Tenor

Die Gegenvorstellung der Kläger gegen den Beschluss des Senats vom 30. September 2008 wird zurückgewiesen.

Gründe

Randnummer 1

Die Kläger haben keine rechtserheblichen Gesichtspunkte aufgezeigt, die einer Gegenvorstellung - ihre Zulässigkeit unterstellt - bezüglich des unanfechtbaren Senatsbeschlusses vom 30. September 2008 zum Erfolg verhelfen könnten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 3 B 93.08 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten