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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 14.04.2011 – 3 B 92/10, 3 B 92/10 (3 C 19/11)

Gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch; Datum des Beihilfeantrags; Revisionszulassung
Spruchkörper
3. Senat
Normenkette
Art 35 Abs 1 S 2 EGV 2342/99, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die vom Kläger behauptete grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Im Revisionsverfahren wird voraussichtlich die Frage zu klären sein, ob die Bestimmung in Art. 35 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2342/1999 der Kommission vom 28. Oktober 1999 (ABl Nr. L 281 S. 30), derzufolge Beihilfeanträge "Tiere" im Falle der Ausfuhr nach dem Tag zu stellen sind, an dem die Tiere das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen, dahin auszulegen ist, dass ein - hier um einen Tag - vor diesem Zeitpunkt gestellter Antrag unzulässig oder unbegründet ist und ob dieser Umstand dazu führt, dass die betreffenden Tiere nicht als prämienfähig "festgestellt" anzusehen sind.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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