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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 13.07.2018 – 3 B 8/17, 3 B 8/17 (3 C 13/18)

Revisionszulassung; Anwendbarkeit der §§ 18 ff. AEG 1994; Verlängerung einer Straßenbahnlinie bei stattfindendem Güterverkehr
Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2018:130718B3B8.17.0
Normenkette
§§ 18ff AEG 1994, § 18 AEG 1994, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Sache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Das angestrebte Revisionsverfahren wird dem Senat Gelegenheit geben, unter anderem die Frage zu klären, ob für das Planfeststellungsverfahren zur Änderung von für den Eisenbahnverkehr gewidmeten Betriebsanlagen die §§ 18 ff. AEG zur Anwendung kommen, wenn das Vorhaben der Verlängerung einer Straßenbahnlinie dient, dort aber zugleich in geringem Umfang weiterhin Güterverkehr stattfinden soll.

Randnummer 2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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