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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 19.07.2017 – 3 B 52/16, 3 B 52/16 (3 C 19/17)

Revisionszulassung; Widerruf einer Zustimmung zur Betrauung; Prüfingenieur
Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2017:190717B3B52.16.0
Normenkette
Anl VIII Buchst b Nr 3.7 StVZO 2012

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Das Revisionsverfahren wird dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, welche rechtliche Wirkung der Widerruf der gemäß Nr. 3.7 der Anlage VIII b zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlichen Zustimmung zur Betrauung mit den Aufgaben eines Prüfingenieurs seitens der Anerkennungsbehörde in Bezug auf die anschließende Entscheidung der Überwachungsorganisation hat, die Betrauung zu widerrufen.

Randnummer 2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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