Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 26.11.2012 – 3 B 37/12, 3 B 37/12 (3 C 27/12)
- Spruchkörper
- 3. Senat
- Normenkette
- § 349 LAG, § 342 Abs 3 LAG, § 17 Abs 5 FeststG, § 16 Abs 1 BFG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Gründe
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Die Revision kann dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit geben zu klären, ob in Fällen, in denen die Feststellung von Anspruchsschäden von Pflichtteilsberechtigten nach § 17 Abs. 5 FG i.V.m. § 16 Abs. 1 BFG als anteiliger Miteigentumsschaden erfolgt ist, die Pflichtteilsberechtigten den Schadensausgleich nach § 349 i.V.m. § 342 Abs. 3 LAG bereits mit der Eigentumsrückgabe oder Entschädigungsleistung an die Erben erlangen oder erst mit Realisierung ihres Pflichtteilsanspruchs.
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