Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 06.07.2015 – 3 B 27/14, 3 B 27/14 (3 C 15/15)
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2015:060715B3B27.14.0
- Normenkette
- § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 31 Abs 3 AMG 1976, § 25 Abs 2 S 1 Nr 5 AMG 1976
Gründe
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Sie wird dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Voraussetzungen für die Versagung der Verlängerung einer Arzneimittelzulassung nach § 31 Abs. 3 i.V.m. § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AMG (ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis) geben.
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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