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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 16.06.2011 – 3 B 27/11, 3 B 27/11 (3 C 21/11)

Vermögenszuordnung; Notwendigkeit des Zuordnungsantrags bei schon gegebener Grundbucheintragung; Revisionszulassung
Spruchkörper
3. Senat
Normenkette
§ 8 Abs 4 S 2 VZOG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde der Klägerin ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, ob § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG entsprechend anwendbar ist, wenn der Verfügende aufgrund einer fehlerhaften Eigentumsübertragung bereits als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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