Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 16.06.2011 – 3 B 27/11, 3 B 27/11 (3 C 21/11)
Vermögenszuordnung; Notwendigkeit des Zuordnungsantrags bei schon gegebener Grundbucheintragung; Revisionszulassung
- Spruchkörper
- 3. Senat
- Normenkette
- § 8 Abs 4 S 2 VZOG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde der Klägerin ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, ob § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG entsprechend anwendbar ist, wenn der Verfügende aufgrund einer fehlerhaften Eigentumsübertragung bereits als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war.
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