Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 03.02.2016 – 3 B 21/15, 3 B 21/15 (3 C 3/16)
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2016:030216B3B21.15.0
- Normenkette
- BerRehaG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Gründe
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die von dem Kläger geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
Das Revisionsverfahren wird dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, den Begriff der "Zugehörigkeit" zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem der DDR im Sinne des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes zu präzisieren.
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG. Die Festsetzung des Mindeststreitwertes nach Anlage 2 zu § 34 Abs. 1 Satz 3 GKG ist angemessen, weil die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Erfolgs des Revisionsverfahrens für den Kläger voraussichtlich gering sind.
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