Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 14.02.2005 – 3 B 137.04

Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:140205B3B137.04.0

Tenor

1. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. September 2004 wird verworfen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Gründe

Die Beschwerde ist unzulässig, da sie nicht innerhalb der am 29. November 2004 abgelaufenen Frist (§ 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO) begründet worden ist. Auf die Frist ist in der Rechtsmittelbelehrung der angefochtenen Entscheidung hingewiesen worden.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 3 B 137.04 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten