Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 14.02.2005 – 3 B 137.04
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:140205B3B137.04.0
Tenor
1. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. September 2004 wird verworfen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
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