Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 13.05.2003 – 3 A 5.03
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2003:130503B3A5.03.0
Tenor
1. Die beim Bundesverwaltungsgericht angebrachten Klagen bzw. Anträge vom 28. Februar 2003 werden verworfen bzw. zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens; von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen.
Gründe
Zur Begründung wird auf die Gründe des Beschlusses vom 8. April 2003 (3 PKH 13.03 ) verwiesen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 3 A 5.03 entschieden?“