Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 13.09.2005 – 2 WD 31.04
- Spruchkörper
- 2. Wehrdienstsenat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:130905U2WD31.04.0
Tenor
1. Die Berufung des Bundeswehrdisziplinaranwalts gegen das Urteil der 8. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 20. September 2004 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Soldaten darin erwachsenen notwendigen Auslagen werden dem Bund auferlegt.
Gründe
I / I
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