Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 13.01.2009 – 2 WD 3.08

Spruchkörper
2. Wehrdienstsenat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2009:130109B2WD3.08.0

Tenor

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem früheren Soldaten auferlegt.

Gründe

Randnummer 1

Die 2. Kammer des Truppendienstgerichts Nord hat mit Urteil vom 30. August 2007 den früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den Dienstgrad eines Stabsgefreiten herabgesetzt.

Randnummer 2

Der Verteidiger des früheren Soldaten hat gegen dieses Urteil mit Schreiben vom 28. September 2007, eingegangen am 1. Oktober 2007, Berufung eingelegt, die er mit Schriftsatz vom 22. Dezember 2008 wieder zurückgenommen hat.

Randnummer 3

Die Kosten des Rechtsmittels sind daher gemäß § 139 Abs. 2 WDO dem früheren Soldaten aufzuerlegen.

Zitierte Vorschriften

§ 139 WDO

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 2 WD 3.08 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten