Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 19.06.2009 – 2 WD 1.09

Spruchkörper
2. Wehrdienstsenat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2009:190609B2WD1.09.0

Tenor

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem früheren Soldaten auferlegt.

Gründe

Randnummer 1

Die 6. Kammer des Truppendienstgerichts Süd hat mit Urteil vom 23. September 2008 den früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den Dienstgrad eines Stabsgefreiten herabgesetzt.

Randnummer 2

Die Verteidiger des früheren Soldaten haben gegen dieses Urteil am 19. November 2008 Berufung eingelegt, die sie mit Schriftsatz vom 7. Januar 2009, eingegangen beim Bundesverwaltungsgericht am 9. Juni 2009, wieder zurückgenommen haben.

Randnummer 3

Die Kosten des Rechtsmittels sind daher gemäß § 139 Abs. 2 WDO dem früheren Soldaten aufzuerlegen.

Zitierte Vorschriften

§ 139 WDO

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 2 WD 1.09 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten