Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 03.11.2005 – 2 C 9.05
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:031105U2C9.05.0
- Normenkette
- Art. 39 EG; §§ 1, 3 SZuwG; § 1 Abs. 3 Nr. 2 BBesG; § 12 Abs. 2 BBesG
Leitsatz
Wegen des europarechtlichen Prinzips der Freizügigkeit stand die jährliche Sonderzuwendung einem vor dem 31. März des Folgejahres aus dem öffentlichen Dienst ausgeschiedenen Beamten auch dann zu, wenn er in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft getreten ist.
Tenor
1. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10. Dezember 2002 wird aufgehoben.
2. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Juni 1999 wird zurückgewiesen.
3. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens sowie des Zwischenverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof.
Gründe
I / I
Zitierte Vorschriften
§ 1 BBesG, § 12 BBesG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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