Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 29.09.2005 – 2 C 44.04
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Fundstelle
- BVerwGE 124, 227
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:290905U2C44.04.0
Tenor
1. Die Revisionen der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Oktober 2004 werden zurückgewiesen.
2. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1 im Revisionsverfahren trägt die Beklagte zu 1, die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2 im Revisionsverfahren trägt die Beklagte zu 2. Die weiteren Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Beklagte zu 1 zu 2/5 und die Beklagte zu 2 zu 3/5.
Gründe
I / I
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 2 C 44.04 entschieden?“