Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 – 2 C 38.04
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:170805U2C38.04.0
Tenor
1. Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2003, das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 27. September 2002 sowie der Bescheid des Beklagten vom 25. April 2000 und der Widerspruchsbescheid vom 27. Juli 2000 werden aufgehoben.
2. Der Beklagte wird verpflichtet, den Kläger dienst-, besoldungs- und versorgungsrechtlich so zu stellen, als ob er am 5. Januar 2000 zum Polizeihauptkommissar (Besoldungsgruppe A 12) befördert worden wäre.
3. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I / I
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