Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 23.06.2005 – 2 C 22.04
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:230605U2C22.04.0
Tenor
1. Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2003 und des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 9. November 2000, dieses, soweit die Beklagte darin kostenpflichtig zu einer Zahlung an die Klägerin verurteilt worden ist, werden aufgehoben.
2. Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, soweit über die Kosten noch nicht unanfechtbar entschieden worden ist.
Gründe
I / I
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