Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 17.01.2011 – 2 B 9/10, 2 B 9/10 (2 C 6/11)
Beamter; Anspruch auf Schadensersatz
- Spruchkörper
- 2. Senat
Gründe
Randnummer 1
Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen verzögerter Beförderung beizutragen.
Zitierte Vorschriften
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„Was hat BVerwG in 2 B 9/10, 2 B 9/10 (2 C 6/11) entschieden?“