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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 17.01.2011 – 2 B 9/10, 2 B 9/10 (2 C 6/11)

Beamter; Anspruch auf Schadensersatz
Spruchkörper
2. Senat

Gründe

Randnummer 1

Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen verzögerter Beförderung beizutragen.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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