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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 26.10.2011 – 2 B 88/10, 2 B 88/10 (2 C 62/11)

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten im Disziplinarverfahren
Spruchkörper
2. Senat
Normenkette
§ 19 Abs 1 BGleiG, § 69 BDG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Revision des Beklagten ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO und § 69 BDG zuzulassen. In dem Revisionsverfahren kann geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen die Gleichstellungsbeauftragte in einem behördlichen Disziplinarverfahren nach § 19 Abs. 1 BGleiG zu beteiligen ist.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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