Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 25.02.2010 – 2 B 88/09, 2 B 88/09 (2 C 12/10)
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Normenkette
- § 6 BhV, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO
Gründe
Randnummer 1
Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen. Wie die Beschwerde mit Recht geltend macht, weicht das angegriffene Urteil von dem Urteil des Senats vom 26. Juni 2008 - BVerwG 2 C 2.07 - (BVerwGE 131, 234 = Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 17) ab und beruht auf dieser Abweichung.
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