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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 30.06.2016 – 2 B 85/15, 2 B 85/15 (2 C 18/16)

Revisionszulassung; Beurteilungssystem ohne Regelbeurteilung
Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2016:300616B2B85.15.0
Normenkette
Art 33 Abs 2 GG

Gründe

Randnummer 1

Die Revision der Klägerin ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.

Randnummer 2

Das Revisionsverfahren erscheint geeignet zur Klärung der Frage beizutragen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Beurteilungssystem, das für auf Lebenszeit ernannte Richter im Grundsatz auf Regelbeurteilungen verzichtet und lediglich Anlassbeurteilungen mit abhängig vom Einzelfall begrenzten Beurteilungszeiträumen vorsieht, den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügt.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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