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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 23.12.2005 – 2 B 54.05

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:231205B2B54.05.0

Tenor

Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 10. November 2005 wird zurückgewiesen.

Gründe

Randnummer 1

Die Gegenvorstellung des Klägers ist zurückzuweisen. Das Vorbringen des Klägers rechtfertigt keine andere als die in den Gründen des Beschlusses vom 10. November 2005 dargelegte Beurteilung.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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