Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 15.03.2013 – 2 B 47/12, 2 B 47/12 (2 C 22/13)

Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand; betriebliches Eingliederungsmanagement
Spruchkörper
2. Senat
Normenkette
§ 84 Abs 2 S 1 SGB 9, § 44 Abs 1 S 1 BBG

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, welche Bedeutung dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX für die Zurruhesetzung eines Beamten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 BBG zukommt.

Randnummer 2

Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren folgt aus § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 5 Satz 2, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG und entspricht der Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen (Hälfte des 13-fachen Betrages des Endgrundgehalts samt ruhegehaltsfähigen Zulagen).

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 2 B 47/12, 2 B 47/12 (2 C 22/13) entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten