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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 02.01.2013 – 2 B 46/12, 2 B 46/12 (2 C 1/13)

Menschenrecht auf Streik - Bedeutung für Disziplinarrecht
Spruchkörper
2. Senat
Normenkette
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Revision der Klägerin ist zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 67 Satz 1 LDG NRW hat. In dem Revisionsverfahren kann geklärt werden, ob der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Streikrecht für Angehörige des öffentlichen Dienstes (vgl. Urteil vom 21. April 2009 - 68959/01 - NZA 2010, 1423) Bedeutung für die Geltung des verfassungsrechtlichen Streikverbots für Beamte oder für die disziplinarrechtliche Sanktionierung von Verstößen gegen das Streikverbot zukommt.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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