Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 09.10.2025 – 2 B 41.25, 2 B 41.25 (2 C 12.25)

Revisionszulassung; Schutz der Vertraulichkeit von Äußerungen in Messenger-Diensten
Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2025:091025B2B41.25.0
Normenkette
§ 68 DG BR, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Tenor

Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 28. Mai 2025 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Gründe

Randnummer 1

Die zulässige Beschwerde des Beklagten ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i. S. d. § 68 BremDG i. V. m. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Sie kann dem Senat Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage bieten, unter welchen Voraussetzungen der Schutz der Vertraulichkeit von in Messenger-Diensten getätigten Äußerungen in besonderen Nähebeziehungen entfällt.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 68 BremDG

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 2 B 41.25, 2 B 41.25 (2 C 12.25) entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten