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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 03.07.2013 – 2 B 30/12, 2 B 30/12 (2 C 31/13)

Bundeseisenbahnvermögen; Postnachfolgeunternehmen; Versetzung in den Ruhestand
Spruchkörper
2. Senat
Normenkette
§ 4 Abs 1 Nr 3 BEDBPStruktG

Gründe

Randnummer 1

Die Revision des Klägers ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, zur Klärung der Bedeutung des Begriffs der betrieblichen oder betriebswirtschaftlichen Belange in § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen (BEDBPStruktG) beizutragen.

Zitierte Vorschriften

§ 4 BEDBPStruktG

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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