Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 24.09.2013 – 2 B 29/12, 2 B 29/12 (2 C 37/13)
Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand; betriebliches Eingliederungsmanagement; Revisionszulassung
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Normenkette
- § 84 Abs 2 S 1 SGB 9, Art 56 Abs 1 S 2 BG BY 1998, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, welche Bedeutung dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX für die Zurruhesetzung eines Beamten gemäß Art. 56 Abs. 1 Satz 2 BayBG a.F. zukommt.
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 2 B 29/12, 2 B 29/12 (2 C 37/13) entschieden?“