Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 06.01.2011 – 2 B 19/10, 2 B 19/10 (2 C 4/11)

Beamte; Rückforderung von Bezügen
Spruchkörper
2. Senat
Normenkette
§ 12 Abs 2 S 3 BBesG

Gründe

Randnummer 1

Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren gibt Gelegenheit , Voraussetzungen der Rückforderung überzahlter Bezüge näher zu präzisieren. Insbesondere könnte es zur Klärung der Fragen beitragen, ob das Gericht die Behörde bei der Billigkeitsprüfung im Rahmen des § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG verpflichten kann, den Rückforderungsbetrag erheblich zu reduzieren, ob hierbei die Kriterien überwiegende Verantwortung der Behörde für die Überzahlung, Entreicherung des Beamten und jahrelange Überzahlung mit jeweils geringen Einzelbeträgen ausschlaggebend sein dürfen und ob bei unzutreffenden Billigkeitserwägungen ein Rückforderungsbescheid ganz oder teilweise aufzuheben ist.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 12 BBesG

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 2 B 19/10, 2 B 19/10 (2 C 4/11) entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten