Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 10.05.2010 – 2 B 15/10
Bemessung der Beihilfe; Erhöhung der Bemessungssätze
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Normenkette
- § 12 Abs 5 Buchst c BhV NW
Gründe
Randnummer 1
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist begründet. Wie sie mit Recht geltend macht, kommt der Frage grundsätzliche Bedeutung zu, welchen Anwendungsbereich § 12 Abs. 5 Buchst. c BVO NRW hat.
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat BVerwG in 2 B 15/10 entschieden?“