Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 20.01.2010 – 2 B 12/09, 2 B 12/09 (2 C 4/10)
Ruhegehalt; Berücksichtigung der Ausbildungszeit
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Normenkette
- Art 46b Abs 2 EWGV 1408/71, § 12 Abs 1 S 1 BeamtVG
Gründe
Randnummer 1
Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, welche Bedeutung Art. 46b Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 für die Ausübung des durch § 12 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG eröffneten Ermessens hat.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 12 BeamtVG
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„Was hat BVerwG in 2 B 12/09, 2 B 12/09 (2 C 4/10) entschieden?“