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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 20.01.2010 – 2 B 12/09, 2 B 12/09 (2 C 4/10)

Ruhegehalt; Berücksichtigung der Ausbildungszeit
Spruchkörper
2. Senat
Normenkette
Art 46b Abs 2 EWGV 1408/71, § 12 Abs 1 S 1 BeamtVG

Gründe

Randnummer 1

Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, welche Bedeutung Art. 46b Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 für die Ausübung des durch § 12 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG eröffneten Ermessens hat.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 12 BeamtVG

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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