Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 27.09.2016 – 2 B 100/15, 2 B 100/15 (2 C 43/16)
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2016:270916B2B100.15.0
- Normenkette
- Art 22 Abs 1 EGRL 88/2003
Gründe
Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, zur Klärung der von der Beschwerde aufgeworfenen Frage beizutragen, welche Anforderungen an eine mitgliedstaatliche "Opt-out"-Regelung für freiwillige Mehrarbeit (Schichtarbeit) im Feuerwehrdienst über eine Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus nach Maßgabe von Art. 22 Unterabs. 1 der RL 2003/88/EG (EU-Arbeitszeitrichtlinie) zu stellen sind.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: Art. 22 Arbeitszeit-RL
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