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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 28.10.2011 – 2 B 10/11, 2 B 10/11 (2 C 63/11)

Bemessung der Disziplinarmaßnahme
Spruchkörper
2. Senat
Normenkette
§ 69 BDG, § 13 Abs 1 S 2 BDG, § 13 Abs 1 S 3 BDG, § 13 Abs 1 S 4 BDG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Revision des Beklagten ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 69 BDG zuzulassen. Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, zur weiteren Klärung der Anforderungen an die Bemessungsentscheidung nach § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG beizutragen. Insbesondere kann geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen trotz Vorliegens eines anerkannten Milderungsgrundes die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht kommt.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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