Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 28.10.2011 – 2 B 10/11, 2 B 10/11 (2 C 63/11)
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Normenkette
- § 69 BDG, § 13 Abs 1 S 2 BDG, § 13 Abs 1 S 3 BDG, § 13 Abs 1 S 4 BDG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Gründe
Die Revision des Beklagten ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 69 BDG zuzulassen. Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, zur weiteren Klärung der Anforderungen an die Bemessungsentscheidung nach § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG beizutragen. Insbesondere kann geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen trotz Vorliegens eines anerkannten Milderungsgrundes die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht kommt.
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