Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 21.09.2005 – 2 A 5.04

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:210905B2A5.04.0

Tenor

1. Der Antrag auf Vorlage der Sache an den Fachsenat nach § 99 Abs. 2 VwGO zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Weigerung der Beklagten, ungeschwärzte Dokumente vorzulegen, wird abgelehnt.

2. Die Klage wird abgewiesen.

3. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Gründe

I / I

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 2 A 5.04 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten