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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 04.11.2010 – 10 B 4/10, 10 B 4/10 (10 C 25/10)

Widerruf der Flüchtlingseigenschaft; Maßstab für die Prüfung erneuter Verfolgung; Revisionszulassung
Spruchkörper
10. Senat
Normenkette
§ 60 AufenthG 2004, § 73 AsylVfG 1992, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde der Beklagten ist zulässig und begründet.

Randnummer 2

Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit geben, die rechtlichen Anforderungen an den Wahrscheinlichkeits- bzw. Beweismaßstab beim Widerruf der Flüchtlingseigenschaft im Hinblick auf die Gefahr erneuter Verfolgung des Ausländers in seinem Heimatstaat weiter zu klären.

Zitierte Vorschriften

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