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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 23.06.2010 – 10 B 26/09, 10 B 26/09 (10 C 19/10)

Abschiebungsschutz; konkrete und allgemeine Gefahr; verfassungskonforme Auslegung; richterliche Überzeugungsbildung; Revisionszulassung
Spruchkörper
10. Senat
Normenkette
§ 60 Abs 7 S 1 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 S 3 AufenthG 2004, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 108 Abs 1 S 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde ist zulässig und begründet.

Randnummer 2

Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage geben, welche Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung in Fällen verfassungskonformer Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG zu stellen sind.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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