Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 12.08.2010 – 10 B 18/10, 10 B 18/10 (10 C 24/10)
Abschiebungsverbot bei allgemeinen Gefahren; verfassungskonforme Anwendung; richterliche Überzeugungsbildung; Revisionszulassung
- Spruchkörper
- 10. Senat
- Normenkette
- § 60 Abs 7 S 1 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 S 3 AufenthG 2004, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 108 Abs 1 S 1 VwGO
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde ist zulässig und begründet.
Randnummer 2
Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage geben, welche Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung in Fällen verfassungskonformer Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG zu stellen sind.
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