Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 10.10.2012 – 10 B 11/12

Flüchtlingsrecht; Durchbrechung der Rechtskraft eines Verpflichtungsurteils; sittenwidrige Schädigung; Revisionszulassung
Spruchkörper
10. Senat
Normenkette
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 826 BGB

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde ist zulässig und begründet.

Randnummer 2

Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit geben zu klären, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Verpflichtungsurteils im Flüchtlingsrecht unter Berufung auf § 826 BGB durchbrochen werden kann.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 10 B 11/12 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten