Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 01.07.2008 – 1 DB 1.08
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2008:010708B1DB1.08.0
Tenor
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem früheren Beamten auferlegt.
Gründe
Der frühere Beamte hat gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ... vom 19. März 2008 rechtswirksam Beschwerde eingelegt. Mit Schriftsatz vom 27. Juni 2008 hat er seine Beschwerde zurückgenommen.
Als gesetzliche Folge der Zurücknahme des Rechtsmittels sind gemäß § 85 Abs. 3 und Abs. 6 Satz 1 BDG i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BDO die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem früheren Beamten aufzuerlegen.
Zitierte Vorschriften
§ 85 BDG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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