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Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 01.07.2008 – 1 DB 1.08

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2008:010708B1DB1.08.0

Tenor

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem früheren Beamten auferlegt.

Gründe

Randnummer 1

Der frühere Beamte hat gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ... vom 19. März 2008 rechtswirksam Beschwerde eingelegt. Mit Schriftsatz vom 27. Juni 2008 hat er seine Beschwerde zurückgenommen.

Randnummer 2

Als gesetzliche Folge der Zurücknahme des Rechtsmittels sind gemäß § 85 Abs. 3 und Abs. 6 Satz 1 BDG i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BDO die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem früheren Beamten aufzuerlegen.

Zitierte Vorschriften

§ 85 BDG

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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